KostenWer trägt die Kosten für den Aufenthalt?Alle unsere Dienste sind eingebunden in das Pflegeversicherungsgesetz und das Sozialgesetzbuch V (für medizinische Leistungen). Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen beim Gast erfüllt sind, übernehmen die Kranken- und die Pflegekassen bestimmte Kostenanteile. Grundsatz sämtlicher gesetzlicher Vorgaben ist immer die Eigenbeteiligung des betroffenen Menschen. Was Sie im Einzelnen für die Unterbringung in einer unserer Stationen oder für die Versorgung in Ihrer eigenen Wohnung bezahlen müssen, können wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch sagen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen selbstverständlich bei den Anträgen. |