„Auch wenn ich nicht mehr da bin,
kann ich noch Menschen glücklich machen!“

Testament & Nachlaß

Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge

Jeder Mensch denkt irgendwann im Stillen einmal darüber nach, wem er sein Vermögen hinterlassen wird. Meist sollen es die Menschen sein, die einem am nächsten stehen, die einen in guten und schlechten Zeiten begleitet haben und begleiten. Die Ehepartner und die Kinder. Hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt und mit der gesetzlichen Erbfolge genau festgelegt, welche Anteile Ehegatten bzw. Verwandte bekommen.

Nicht immer kommen bei der gesetzlichen Regelung diejenigen zum Zuge, die dem Erblasser nahe standen. Wenn kein Testament vorliegt, der Erblasser z.B. keine Angehörigen hat, wird das gesamte Vermögen dem Staat zugewiesen. Nur ein Testament bietet die Gewähr, dass das Vermögen im Sinne des Erblassers zugeteilt oder verwendet wird.

Mit wenigen Sätzen können viele Probleme vermieden werden. Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge und entscheiden Sie selbst, wo die Früchte Ihres Lebens weiter wachsen und neue Ernte bringen sollen.

Das „ordentliche“ Testament

Von größter Bedeutung ist die Beachtung der Formvorschriften für Testamente. Unter einem ordentlichen Testament versteht der Gesetzgeber das eigenhändige und das öffentliche Testament.

  • Eigenhändiges Testament Für das eigenhändige Testament ist wesentlich, dass der Erblasser seinen letzten Willen handschriftlich niederlegt. Der gesamte Text des Testamentes sowie die Unterschrift müssen vom Erblasser selbst handschriftlich verfasst werden. Soll das Testament als gültig anerkannt werden, dürfen die Angaben Ort, Datum sowie Vor- und Familienname nicht fehlen.
  • Öffentliches Testament Bei einem öffentlichen – oder notariellen – Testament erklärt der Erblasser einem Notar gegenüber seinen letzten Willen entweder mündlich oder er übergibt ihn schriftlich. Diese Form des Testamentes kann auch maschinenschriftlich abgefasst sein. Das notarielle Testament wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers eröffnet. Die Gebühr für ein notarielles Testament richtet sich nach dem Wert des Vermögens, über das verfügt wird.

Möglichkeiten, die Arbeit des Evangelischen Gemeindevereins Nürnberg-Mögeldorf e.V. zu unterstützen

Grundsätzlich haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten, die Arbeit des Evangelischen Gemeindevereins mit einem Nachlass zu unterstützen: die Erbeinsetzung, das Vermächtnis und den Vertrag zu Gunsten Dritter.

Als eingetragener Verein (e.V.) ist der Evangelische Gemeindeverein von der Erbschaftssteuer befreit. Er kann die ihm zugedachten Gelder zu 100% in Hilfe umwandeln.

Erbeinsetzung Mit der Erbeinsetzung machen Sie den Evangelischen Gemeindeverein zu Ihrem Rechtsnachfolger. Damit gehen zum Zeitpunkt Ihres Todes alle Rechte und Pflichten Ihrer Person, insbesondere alle Vermögensgegenstände, aber auch alle Verbindlichkeiten, auf den Evangelischen Gemeindeverein über. Eine Erbeinsetzung ist auch in Bruchteilen (zu 1/2, zu 1/4 usw.) möglich. Ausgeschlossen ist nur eine Vererbung von bestimmten Beträgen, Gegenständen, Immobilien oder Konten – das wäre ein Vermächtnis. Als Ihren Rechtsnachfolger können Sie den Evangelischen Gemeindeverein dazu verpflichten, zu Gunsten anderer Personen Vermächtnisse auszuzahlen. Im Rahmen dieser Regelungen können Sie auch Ihre Grabpflege festlegen.

Vermächtnis Wenn Sie sich entschieden haben, einer Person oder einer Einrichtung ein Vermächtnis zu überlassen, so können Sie dies auf folgende Weise tun:

  • einen Festbetrag festlegen oder
  • einzelne Konten oder Depots übertragen, bewegliche bzw. nicht bewegliche Gegenstände (z. B. Grundstücke) übertragen oder einfach den „Rest“ vermachen, der nach Abzug von Erbteilen, Vermächtnissen und Nachlassverbindlichkeiten verbleibt.

Vertrag zu Gunsten Dritter Ein Vertrag zu Gunsten Dritter wird wie nachfolgend beschrieben abgeschlossen:

Wenn Sie bei einer Bank, einer Sparkasse oder der Post Sparkonten oder Depots unterhalten, können Sie mit dem Kreditinstitut vereinbaren, dass zum Zeitpunkt Ihres Todes alle Rechte aus diesen Konten unmittelbar auf einen Dritten – z.B. den Evangelischen Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.V. – übergehen. „Unmittelbar“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass diese Konten gar nicht erst in die Nachlassverwaltung fallen. Um sicherzustellen, dass diese vom Erblasser gewünschte Rechts- folge eintritt, muss der Erblasser darauf achten, dass der Vertrag zu Gunsten Dritter unwiderruflich ist und als offiziell angenommen gegengezeichnet wird.

„Unwiderruflich“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass der Erblasser zu Lebzeiten nicht mehr über die Konten verfügen kann. Die Konten können jederzeit aufgelöst und der Vertrag so wieder rückgängig gemacht werden. Der Vertrag zu Gunsten Dritter schränkt den Erblasser persönlich keineswegs ein. Formulare für Verfügungen zu Gunsten Dritter liegen in den Kreditinstituten bereit.

Der Evangelische Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.V. und seine Einrichtungen helfen:

  • Menschen in Notsituationen
  • Ambulante Hauskrankenpflege – mit Unterstützung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Diakoniestationen, sowie zusätzliche Hilfestellungen daheim
  • Sterbebegleitung im stationären Hospiz im Mathilden-Haus. Ambulanter Hospiz- und palliativer Beratungsdienst bei den Patienten daheim
  • Kurzzeitpflegestation – kurzfristige und kurzzeitige stationäre Aufnahme für Menschen, deren Pflege für einen benannten Zeitraum daheim nicht gewährleistet werden kann
  • Tagesbetreuung und -pflege von Menschen, deren Pflege tagsüber nicht von deren Familie gewährleistet werden kann. So kann Pflege daheim, trotz Berufstätigkeit ermöglicht und der Umzug ins Pflegeheim hinausgezögert werden
  • Vollstationäre Versorgung und Betreuung von dementiell erkrankten Menschen
  • Beratung und Unterstützung – Versorgungsmöglichkeiten, die den Verbleib in der eigenen Wohnung sicherstellen
  • Kindergarten
  • Auslandsprojekte

Wichtig für Sie! Falls Sie den Evangelischen Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.V. in Ihrem Testament berücksichtigen möchten:

  • Ihr Vermögen oder Ihre Vermögensanteile werden ausschließlich in den zuvor genannten Arbeitsbereichen eingesetzt.
  • Ihre persönlichen Vorstellungen, wie Sie Ihr Geld ganz konkret eingesetzt haben wollen, können Sie im Verwendungszweck festlegen.

Für weitere individuelle Informationen und Auskünfte nehme ich mir gerne Zeit für ein persönliches Gespräch.

Sprechen Sie mich an:

Günter Beucker
Telefon: 0911 99 541 0